Wichtiges für die Reise nach Kroatien.

Währung

Die Währung in Kroatien heißt Kuna. Der Wechselkurs beträgt im Schnitt für 1€ = 7,21 Kuna. Hier erfährt man den Aktuellen Tauschkurs.

 

Stand Mai 2010

Ländervorwahl

Die Ländervorwahl für Kroatien ist 00385. Wer aus Kroatien nach Deutschland telefoniert muß die 0049 wählen vor der Vorwahl. Wichtig ist das bei der Vorwahl der Stadt in Deutschland z.B. Stuttgart 0711 die 0 weggelassen wird. Also 0049711......

Wichtige Telefonnummern und Adressen

Deutsche Botschaft in Kroatien Hauptstadt Zagreb: Zagreb.Diplo.de

 

Notfalldienst: 94

 

Feuerwehr: 93

 

Polizei: 192

 

Pannenhilfe: 987
(Wenn Sie aus dem Ausland oder per Handy anrufen, wählen Sie +385 1 987)

 

Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes: 9155

 

Einheitsnummer für alle Notfälle: 112

 

Bergrettungsdienst: +385 1 4821 049

 

Allgemeine Auskünfte: 981

 

Wettervorhersage und Verkehrslagebericht: 060 520 520

 

Auf der Homepage der Kroatischen Tourismuszentrale findet Sie viele wichtige Infos Croatia.hr

 

Pannenhilfe

Pannenhilfe in Kroatien vom Automobielclub HAK.

Kroatischer Autoklub (HAK): +385 1 4640 800:

Wer ADAC hat kann sich auch dort melden.

Verkehrsbestimmungen

Höchstgeschwindigkeiten

Innerorts 50 km/h und in einigen städtischen Schnellstrassen bis 80km/h was aber dann ausgeschildert ist.

 

Motorrad, PKW, Wohnmobil bis 3,5t:

Landstrasse: 90 km/h

Schnellstrasse: 110 km/h

Autobahn: 130 km/h

 

PKW mit Anhänger, Wohnmobil über 3,5t:

Land- und Schnellstrasse: 80km/h

Autobahn: 90km/h

 

Stand Mai 2010

Licht am Tag

Gilt vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auf allen Straßen sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften.

 

Stand Mai 2010

Mitführplicht

Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste benötigen Sie auch Warndreieck für Anhänger. Ersatzlampenset ist auch Vorschrift (nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED's oder ähnlichen Leuchten).

 

Bei Unfall oder Panne ist jeder Motorradfahrer, Autoinsasse und Fahrer verpflichtet beim verlassen des Wagens eine Warnweste anzulegen.

 

Stand Mai 2010

Promillegrenzen

0,5 Promille

0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.

 

Stand Mai 2010