Wichtiges für die Reise nach Kroatien.
Währung
Die Währung in Kroatien heißt Kuna. Der Wechselkurs beträgt im Schnitt für 1€ = 7,21 Kuna. Hier erfährt man den Aktuellen Tauschkurs.
Stand Mai 2010
Ländervorwahl
Die Ländervorwahl für Kroatien ist 00385. Wer aus Kroatien nach Deutschland telefoniert muß die 0049 wählen vor der Vorwahl. Wichtig ist das bei der Vorwahl der Stadt in Deutschland z.B. Stuttgart 0711 die 0 weggelassen wird. Also 0049711......
Wichtige Telefonnummern und Adressen
Deutsche Botschaft in Kroatien Hauptstadt Zagreb: Zagreb.Diplo.de
Notfalldienst: 94
Feuerwehr: 93
Polizei: 192
Pannenhilfe: 987
(Wenn Sie aus dem Ausland oder per Handy anrufen, wählen Sie +385 1 987)
Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes: 9155
Einheitsnummer für alle Notfälle: 112
Bergrettungsdienst: +385 1 4821 049
Allgemeine Auskünfte: 981
Wettervorhersage und Verkehrslagebericht: 060 520 520
Auf der Homepage der Kroatischen Tourismuszentrale findet Sie viele wichtige Infos Croatia.hr
Pannenhilfe
Pannenhilfe in Kroatien vom Automobielclub HAK.
Kroatischer Autoklub (HAK): +385 1 4640 800:
Wer ADAC hat kann sich auch dort melden.
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Innerorts 50 km/h und in einigen städtischen Schnellstrassen bis 80km/h was aber dann ausgeschildert ist.
Motorrad, PKW, Wohnmobil bis 3,5t:
Landstrasse: 90 km/h
Schnellstrasse: 110 km/h
Autobahn: 130 km/h
PKW mit Anhänger, Wohnmobil über 3,5t:
Land- und Schnellstrasse: 80km/h
Autobahn: 90km/h
Stand Mai 2010
Licht am Tag
Gilt vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auf allen Straßen sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Stand Mai 2010
Mitführplicht
Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste benötigen Sie auch Warndreieck für Anhänger. Ersatzlampenset ist auch Vorschrift (nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LED's oder ähnlichen Leuchten).
Bei Unfall oder Panne ist jeder Motorradfahrer, Autoinsasse und Fahrer verpflichtet beim verlassen des Wagens eine Warnweste anzulegen.
Stand Mai 2010
Promillegrenzen
0,5 Promille
0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.
Stand Mai 2010

